Transportversicherungen
Absicherung des Transportrisikos.
Bei Geschäften im Außenhandel werden Güter häufig über längere Strecken und mit mehreren unterschiedlichen Transportmitteln versandt. Dabei erhöht sich die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren.
Zwar schuldet der Frachtführer aus dem Frachtvertrag den ordnungsgemäßen Transport, er haftet jedoch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Zudem ist die Pflicht zur Erstattung entstandener Schäden durch das Transportunternehmen begrenzt.
Der Abschluss einer Transportversicherung durch den Verkäufer zugunsten des Käufers ist zudem bei der Verwendung der Lieferbedingungen CIF und CIP verpflichtend.
DTV (Deutsche Transport Versicherung) Güterversicherungsbedingungen
Transportversicherungen nach deutschem Recht richten sich nach den DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung von 2011.
Die DTV-Güter 2000/11 unterscheiden zwei Deckungsarten: „volle Deckung“ und „eingeschränkte Deckung“.
Volle Deckung
Bei der vollen Deckung trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die zu transportierenden Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Die volle Deckung wird empfohlen, wenn Güter über längere Strecken transportiert werden und ein höheres Risiko für Verlust oder Beschädigung besteht.
Sie bietet einen umfassenden Versicherungsschutz gegen nahezu alle Transportgefahren.
Besonders bei hochwertigen oder empfindlichen Waren ist diese Deckungsart zu empfehlen.
Eingeschränkte Deckung
Bei der eingeschränkten Deckung sind folgende Gefahren und Schäden versichert:
- Unfall des Transportmittels
- Einsturz von Lagergebäuden
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen, Flugzeugabsturz
- Überbordgehen durch schweres Unwetter
- Aufopferung der Güter*
- Entladen/Umladen/Laden in Nothafen
- Verlust ganzer Kolli beim Be-/Um-Entladen
* Warenverlust, der bewusst herbeigeführt wird, um noch größeren Schaden abzuwenden (z. B. Container ins Meer werfen, um Untergang des Schiffes abzuwenden)
Nicht mitversichert:
Folgende Risiken sind grundsätzlich jedoch sowohl bei der vollen Deckung als auch bei der eingeschränkten Deckung nicht mitversichert:
- Krieg/Bürgerkrieg**,
- Streik/Aussperrung, politische Unruhen*
- Beschlagnahme
- Verwendung von biologischen, chemischen, biochemischen Waffen
- Zahlungsunfähigkeit/-verzug des Reeders oder Betreibers des Schiffes
**Diese Risiken können durch Vereinbarung entsprechender Zusatzklauseln (Wiedereinschlussklauseln) gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie mitversichert werden.
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